AGB
DISCLAIMER / AGB
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SOLEMON GmbH
Zimmersmühlenweg 27
D-61440 Oberursel
Telefon: +49 179 6665500
Website: www.solemon.de
Sitz der Gesellschaft: Oberursel
Handelsregister Amtsgericht: Bad Homburg v.d.Höhe
Handelsregisternummer: HRB 15805,
Ust-ID-Nr.: DE 187587989
1. Inhalt des Onlineangebotes: Der Betreiber der Website ist bestrebt auf seiner Website Informationen und Daten richtig und vollständig bereitzustellen. Obwohl alle Angaben sorgfältig überprüft werden, übernimmt der Betreiber keine Garantie oder Haftung für die Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Dies auch deshalb, da aufgrund der ständig ändernden Rechtsprechung, gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften das Risiko von ungenauen Informationen gegeben ist. Auf keinen Fall haftet der Betreiber für konkrete, mittelbare und unmittelbare Schäden, die sich aus der Nutzung der auf dieser Website angebotenen Informationen ergeben können – auch wenn diese auf die Nutzung von gegebenenfalls unkorrekten bzw. unvollständigen Informationen zurückzuführen sind.
2. Links: Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass es keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte jener externer Seiten hat, auf die seine Links verweisen und übernimmt deshalb für Verweise auf fremde Internetseiten und deren Inhalte keine wie immer geartete Haftung. Insbesondere übernimmt der Betreiber keine Haftung für den Fall der Veränderung der Inhalte nach dem Setzen des Links. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte der verlinkten Seiten und Schäden, die aus deren Nutzung resultieren, haftet ausschließlich der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde und nicht derjenige, der mittels Link auf die jeweilige Website lediglich verweist. Für den Fall, dass verlinkte Seiten illegale, fehlerhafte oder unvollständige Informationen beinhalten und der Betreiber tatsächlich davon Kenntnis erlangt, verpflichtet es sich unverzüglich den Link zu entfernen.
3. Urheberrecht: Die vom Betreiber der Website selbst erstellten Inhalte und zur Verfügung gestellten Informationen auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Diese Inhalte dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Betreibers vervielfältigt oder anderwärtig be- oder verarbeitet werden oder an Dritte weitergegeben werden.
4. Rechtswirksamkeit: Der User von Websites unterliegt den Benützungsbedingungen, die als Teil des Internetangebotes zu betrachten sind. Sollten einzelne Formulierungen oder Teile des Haftungsausschlusses nicht, nicht mehr oder nicht vollständig der geltenden Rechtslage entsprechen, bleiben die übrigen Teile des Haftungsausschlusses in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
AGB‘s
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1.1 Geltungsbereich Diese Auftragsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der SOLEMON GmbH (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber (Kunden). Änderungen, Abweichungen und Ausnahmen hiervon zur weiteren Gestaltung des Vertragsverhältnisses müssen stets schriftlich vereinbart werden.
2.1 Ausführung und Umfang des Dienstleistungsauftrags Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
3.1 Zahlungsbedingungen, Abgeltung der Leistung, Verzug: Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte berechnen sich zuzüglich der aktuell geltenden Umsatzsteuer. Alle in Rechnung gestellten Leistungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu erbringen. Nichtzahlung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels setzt die säumige Partei ohne weitere Mahnung in Verzug. Hierfür sind die gängigen Verzugszinsen für den Verzugszeitraum zu zahlen.
3.2. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben hiervon unberührt. Im für den Auftrag vereinbarten Honorar für SOLEMON Events, sind Nebenkosten wie Spesen des Trainers bereits beinhaltet. Evtl. notwendige Reisekosten, Übernachtungskosten des Trainers gehen grundsätzlich zusätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
4.1. Die SOLEMON GmbH ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichwohl, ob es sich dabei um den Kunden selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Kunde ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Kunden zu verarbeiten. Diese Schweigepflicht gilt nicht bei Informationen, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind oder auch seitens des Kunden in öffentlicher Form verbreitet werden. Der Kunde ist nicht befugt, Konzepte und Unterlagen oder sonstiges geistiges Eigentum der SOLEMON GmbH, über die im konkreten Vertrag vereinbarte Nutzung hinaus zu verwenden. Fehlt eine konkrete Nutzungsvereinbarung, so erstreckt sich das konkrete Nutzungsrecht nur auf den Anwendungsbereich, für den der konkrete Auftrag erteilt wurde.
4.2. Die SOLEMON GmbH und der Auftraggeber sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle sich aus diesen Bedingungen oder aus dem konkreten Vertrag ergebenden Geheimhaltungsverpflichtungen in gleichem Umfang an Hilfspersonen oder andere Dritte weitergegeben werden.
5.1. Zur Haftung für Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer oder seine Gehilfen wird auf den einzelnen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Kunden Bezug genommen. Die Haftung des Auftragnehmers SOLEMON GmbH beschränkt sich auf den Auftragswert für SOLEMON GmbH bzw. des betroffenen Auftragsteils, in dessen Durchführung das schädigende Ereignis eintrat.
5.2. Der Schadenersatz bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Die Ersatzpflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung abhanden gekommener Datensätze. Weitergehende Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird. Sämtliche Haftungsbegrenzungen gelten auch für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der SOLEMON GmbH.
5.3. SOLEMON GmbH haftet nicht für einen konkreten Erfolg in der Organisation des Kunden oder für einen konkreten Erfolg in Bezug auf eine Person oder Personengruppe.
6.1. Wir erheben, verarbeiten, übermitteln und nutzen Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Datenschutzerklärung auf der Homepage veröffentlicht.
6.2. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Kundendaten speichern wir und geben sie für die Abwicklung im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Dienstleister weiter. Wenn der Kunde unseren Internetauftritt besucht, erfassen wir unter anderem folgende Daten: IP-Adresse, Browser, aufgerufene Seiten und Unterseiten, Erfolg des Besuchs der Website, Datum und Uhrzeit des Besuchs.
6.3. Wenn der Kunde Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten hat, kann er sich über die in unserer Datenschutzerklärung angeführte E-Mail-Adresse an uns wenden. Das gleiche gilt bei Auskünften zu Daten, der Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie dem Widerruf ggf. erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung.
7.1. Die SOLEMON GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages Hilfspersonen und Dritter zu bedienen. Hierbei handelt es sich um Personen die durch ihre Ausbildung, ihre Fähigkeiten und im Umgang mit dem Kunden besonders geeignet sind.
8.1. Mitwirkungspflicht des Kunden bei SOLEMON Seminaren und Events. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Dies betrifft im Besonderen, aber nicht nur, all die Informationen, welche die Erledigung des Auftrages gefährden können und dem Auftragnehmer nicht offensichtlich selbst zugänglich sind. 8.2. Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich ebenso auf das Verfügbarmachen von Gesprächspersonen und die Bereitstellung von adäquaten Räumen zur Durchführung der Trainings- und Beratungstätigkeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer eine adäquate Arbeitsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
8.3. Dieser Arbeitsplatz, am besten ein Mehrzwecksaal, ist mit Kommunikationsmitteln nach Firmenstandard auszurüsten und muss die Möglichkeit besitzen das Internet kostenlos zu nutzen. Darüber hinaus ist für praktische Übungen und Körperübungen genügend Platz pro Teilnehmer/In zu Verfügung zu stellen. Für Mentalübungen benötigt es entsprechende Geräuschdämmung und Ruhe. Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass Seminar-Räumlichkeiten und verfügbare Kommunikationsmittel sowie elektronische Speicherplätze und Ähnliches so eingerichtet sind, dass die Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsregeln erfüllt werden können. Bei Unterlassung hält der Kunde den Auftragnehmer ausdrücklich von allen hieraus resultierenden Folgen schadlos.
9.1. Die SOLEMON GmbH behält sich vor, bei gewichtigen Gründen (Sicherheit, Wetter, Durchführbarkeit usw.) einen Termin- oder Ortswechsel zu veranlassen. Innerhalb eines gebuchten Angebotes kann der Kunde seine Teilnahme bei einem anderen Seminar, an einem anderen Ort oder zu einem anderen Folge-Termin fortsetzen. Eine Rückerstattung von Seminargebühren ist nicht vorgesehen.
9.2. Sollte der Kunde aus persönlichen Gründen auf einen anderen Seminarinhalt, ein anderes SOLEMON Event, oder ein anderes Seminardatum wechseln wollen, benötigt das eine schriftliche Zustimmung der SOLEMON GmbH.
9.3. Für jede Verschiebung wird eine Bearbeitungsgebühr von in Höhe von 100,00 € zzgl. MwSt. fällig.
9.4. Mit der Anmeldung zum SOLEMON Seminar, Seminarreise, Event wird die Teilnahme bindend. Beide Seiten, Veranstalter und Kunde gehen damit Verpflichtungen. Anmeldungen können sowohl über das Veranstalter-Hotel erfolgen wie auch direkt über die SOLEMON GmbH selbst. Letzteres trifft insbesondere bei Seminarreisen und Groß-Events zu.
10.1. Stornoregelungen: Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, gilt folgende Stornoregelung bei öffentlich ausgeschriebenen Seminar-Events auf der Website.
60. - 30. Wochentag vor Seminar-, Eventbeginn: 50% der Rechnungssumme,
29. - 15. Wochentag vor Seminar-, Eventbeginn: 80% der Rechnungssumme,
14. - 01. Wochentag vor Seminar-, Eventbeginn, oder Nichterscheinen: 100% der Rechnungssumme.
10.2. Unabhängig von der SOLEMON GmbH Regelung können auch Stornogebühren bei den jeweiligen Veranstalterhotels anfallen.
10.3. Eine Rückerstattung von geleisteten Anzahlung ist nicht vorgesehen. Wohl aber eine zeitliche Verschiebung der Teilnahme an einem SOLEMON Event. In diesem Falle werden Anzahlung minus Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben. Diese Regelung gilt maximal für den Zeitraum von 12 Monaten ab Verschiebung.
10.4. Ausnahmen hierzu sind SOLEMON Seminarreisen. Hier werden die Seminaranzahlung weder gutgeschrieben noch rückerstattet. Das betrifft insbesondere Island, Kreuzfahrten, Maasai, Namibia, Helikopter-Ski Angebote ua.
10.5. Bereits begonnene Ausbildungen zu SOLEMON Regenerationstrainern können unterbrochen und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Ein Wiedereintritt in spätere Ausbildungszyklen ist grundsätzlich möglich und vorgesehen. Es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der SOLEMON und dem Kunden. Eine Rückerstattung von Ausbildungsgebühren ist nicht vorgesehen, wohl aber kann der Kunde ausstehende Gebühren im Rahmen von Seminarteilnahmen konsumieren. Das benötigt eine schriftliche Übereinkunft der beiden Parteien.
11.1. Bei konkreten und die Geschäftsbeziehung belastenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien streben beide zunächst eine außergerichtliche Streitklärung durch Mediation oder Schlichtung an, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Beide Vertragsparteien sind für vertragliche Schiedsvereinbarungen offen.
12.1. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, sind Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Bad Homburg/Oberursel. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer geschlossene Vertrag unterliegen deutschem Recht.
12.2. Unwirksamkeit einzelner Klauseln sollten einzelne Regelungen in diesem Vertrag unwirksam sein, so gelten die anderen Bestimmungen fort. Die Parteien sind dann gehalten, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.